Berlin, 30. November 2022. Wir begrüßen, dass auch die deutschen Kinos mit den Energiepreisbremsen in den kommenden Monaten umfangreich unterstützt werden sollen. Dies ist eine wichtige Hilfe für die stark angeschlagene Kultur- und Kreativwirtschaft, die wir mit eigenen energiesparenden Maßnahmen flankieren.

Jedoch sehen die aktuellen Entwürfe der Gas- und Strompreisbremse vor, dass bei größeren Verbrauchern (zu denen auch die Kinobetriebe gehören) das Jahr 2021 zur Berechnung des Entlastungskontingents herangezogen werden soll. Dies würde zu verzerrten Ergebnissen führen und die notwendige Hilfe für die Filmtheater immens schmälern. Aufgrund der corona-bedingten Schließungsanordnungen konnten die Kinos erst zum 1. Juli 2021 bundesweit wieder öffnen und auch die zweite Jahreshälfte entsprach keinem Normalbetrieb, da die Geschäfte erst langsam wieder anlaufen konnten. Die Energieverbräuche in dieser Zeit spiegeln unsere Unternehmensrealität in keiner Weise wider.

Damit die angekündigten Unterstützungsmaßnahmen nicht verzerrt werden, muss bei der Berechnung des Entlastungskontingents ein anderer Zeitraum als Grundlage gewählt werden. Ansonsten werden die Kinos einen Großteil des Energiebedarfs zu Marktpreisen einkaufen müssen, was zwangsläufig zu Insolvenzen und einem Kinosterben führen wird, das sich schon jetzt ankündigt.