NOVELLIERUNG DES JUGENDSCHUTZES
Im Zuge der fortschreitenden Medienkonvergenz soll in der aktuellen Legislaturperiode „ein zukunftsfähiger und kohärenter Rechtsrahmen“ für den Jugendschutz geschaffen werden. Aus Sicht des HDF KINO e.V. ist eine Angleichung der unterschiedlichen Regulierungsniveaus dringend nötig, um strukturell bedingte Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich aus dem Weg zu räumen und ein Level-Playing-Field für die unterschiedlichen Medienanbieter aufzubauen.
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik ist der Umgang mit Bewegtbild in Deutschland grundsätzlich auf zwei Ebenen geregelt: Der Bund bestimmt im Jugendschutzgesetz (JuSchG) u.a. den Aufenthalt bei öffentlichen Filmveranstaltungen, die Länder kümmern sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) um die Verbreitung von Medien in Fernsehen und Internet.
Während der Offline-Bereich hochreguliert ist und beispielsweise die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen im Kino nur entsprechend der geprüften Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gestattet werden darf, gelten im Online-Bereich sehr viel weichere Vorgaben. Es ist deshalb nötig, die Regulierungen auf ein Niveau anzugleichen.
Um den potentiellen Publikumskreis von Kinos zu erweitern, empfiehlt der HDF KINO e.V. außerdem eine zeitgemäß austarierte Stärkung der Elternverantwortung durch eine Ausweitung der bestehenden Parental Guidance Regelung bei FSK 12 auf die Alterskennzeichen FSK 6 und FSK 16.
Insgesamt ist zu beachten, dass die mit der Alterskennzeichnung verbundene Rechtssicherheit für die Kinos in Deutschland von hoher Bedeutung ist. Auch, weil eine FSK-Kennzeichnung Voraussetzung für den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ist, auf dessen Grundlage Kinos wiederum ihre Eintrittspreise kalkulieren.