Einigungserfolg in der Regelung über Sperrfristen für geförderte deutsche Kinofilme

Berlin, den 02.05.2023 Der heutige Dienstag steht für einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Film- und Medienbranche. In Anwesenheit aller beteiligten Verbände wurde eine branchenweite Einigung über die Änderung der Sperrfristen für FFG-geförderte deutsche Kinofilme in Berlin unterzeichnet. Mit der Neuregelung der Sperrfristen, die jetzt noch durch den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) in eine Richtlinie überführt werden muss, verständigen sich alle Beteiligten im gemeinsamen Schulterschluss auf eine Verkürzung und Flexibilisierung der Auswertungsfenster für geförderte deutsche Kinofilme und betonten vor Ort die nach durchaus langwierigen Verhandlungen in der Sache erfolgreiche Zusammenarbeit.

Heute verabschieden die Branchenverbände der Film- und Medienwirtschaft erfolgreich den gefundenen Konsens über die Länge der Auswertungsfenster für nach dem FFG geförderte Kinofilme. Die Verbände der Film- und Medienwirtschaft wollen hierdurch erstmals von der seit Anfang des letzten Jahres bestehenden Möglichkeit des §55a FFG Gebrauch machen, der es ermöglicht, die exklusiven Auswertungsfenster von nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) geförderten deutschen Filmen für den Abspielort Kino durch eine Richtlinie des FFA-Verwaltungsrates zu gestalten.

In einem intensiven, vom Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. (HDF KINO e.V.) initiierten und organisierten Branchendialog wurde vereinbart, dass der nach dem FFG geförderte, deutsche Kinofilm künftig bereits nach vier Monaten und damit zwei Monate früher als momentan den weiteren, künftig flexibler gestaltbaren Auswertungsstufen zugeführt werden kann.

Alle Anwesenden waren sich darüber einig, dass die in einem intensiven Beratungsprozess gefundene Neuregelung den veränderten Marktbedingungen Rechnung tragen würde. Zudem sorge die Neufassung dafür, dass zahlreiche Sonderanträge an die FFA, die in der Vergangenheit für hohen bürokratischen Aufwand gesorgt hatten, entfielen. Die Vereinbarung sei ein Beispiel für eine Zusammenarbeit in einem gesetzlich geregelten Rahmen und sende an die Politik das Signal, in filmwirtschaftlichen Belangen konsensorientiert zu agieren.

Die Beteiligten des Branchendialogs haben sich ganz in diesem Sinne auch darauf verständigt, den Dialog zu weiteren Flexibilisierungen für Free-TV und den besucherschwachen Dokumentarfilm fortzusetzen.

Mit der Vereinbarung komme die Entschlossenheit der gesamten Branche zum Ausdruck, bei allen unterschiedlichen Interessen die Zukunft des deutschen Kinofilms und des Kinos gemeinsam zu gestalten und in eine erfolgreiche, postpandemische Zeit zu führen.

Ausgehandelt wurde die Vereinbarung unter der Moderation von Martin Rabanus (ehemaliger MdB, Kultur- und Medienpolitiker). Die juristische Beratung und Begleitung erfolgte durch Katharina Hiersemenzel (SVP, Public Policy, Constantin Film AG), Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Schwarz und Dr. Bettina Bergmann, Bergmann Law, Kartellrecht.

Die Unterzeichnenden in alphabetischer Reihenfolge:

  • AG Dokumentarfilm e.V.
  • AG Kino e.V.
  • AG Verleih
  • Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V.
  • ARD (federführend MDR)
  • Bitkom e.V.
  • Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V.
  • Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V.
  • HDF KINO e.V.
  • Motion Picture Association (MPA)
  • Produzentenverband e.V.
  • Verband Privater Medien e.V. (VAUNET)
  • Verband der Filmverleiher e.V. (VdF)
  • ZDF