HDF-Aktuell
Vorbereitungen zur FFG-Novelle laufen an
Die Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG) steht – wieder einmal – an. Bis zum 29. März 2019 haben die Verbände der Film- und Fernsehbranche die Möglichkeit, ihre Änderungsvorschläge gegenüber der Beauftragten für Kultur und Medien, Monika Grütters, einzureichen. Der HDF wird die Interessen der Kinobetreiber*innen vertreten und die Leitlinien seiner Stellungnahme im Hauptausschuss abstimmen.
Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage der Filmförderung durch die Filmförderanstalt (FFA). Es beruht auf dem solidarischen Grundgedanken, dass alle Branchenbereiche, die das Produkt „Film“ verwerten, einen angemessenen Beitrag zur Erhaltung und Förderung des deutschen Films zu leisten haben. Das FFG legt die Parameter der Filmabgabe fest und regelt die Voraussetzungen und Verfahren der Förderungsvergabe. Ziel ist es, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut zu stärken.