Bei ihrer jüngsten Sitzung bewilligte die FFA-Kinokommission für Wiedereröffnungen, Erweiterungen und Modernisierungen Fördermittel in Höhe von bis zu 3.496.047 Euro. Für die Förderung von Beratungen, den Einsatz von Kurzfilmen und medienpädagogische Begleitungen, die der FFA-Vorstand entscheidet, wurden bis zu 27.620 Euro zugesagt. Insgesamt lagen Anträge mit einem Volumen von rund 5,9 Mio. Euro vor, das die für diese Sitzung zur Verfügung stehenden Mittel weit überstieg.

In solchen Situationen regelt die Richtlinie für die Projektförderung von Kinos die Auswahlkriterien der Projekte. Vorrangig sind demnach Anträge auf Modernisierung und Verbesserung von Kinos zu fördern. Daher konnten Projekte in anderen Kategorien in dieser Vergaberunde nicht gefördert werden.

Dies hatte zur Konsequenz, dass DAS KINOFEST nicht gefördert werden konnte, auch wenn es positive Signale zum Antrag aus der Kommission gab. Die Initiatoren werden Widerspruch gegen den negativen Förderbescheid einlegen.

Die zuständige FFA-Kommission nahm diesen Missstand zum Anlass, sich in einem Brief an FFA, BKM und Verbände zu wenden und auf das zu geringe Fördervolumen hinzuweisen. In dem Schreiben appellieren die Kommissionsmitglieder, sich für eine höhere Budgetierung der Kinoförderung einzusetzen, auch in Hinblick auf das Zukunftsprogramm Kino.