Hauptausschuss 2017 - 2019
Der Hauptausschuss besteht aus 15 natürlichen Personen, die in einem Online-Verfahren für zwei Jahre gewählt werden.
Im Hauptausschuss werden die in der Wahlordnung definierten Betriebstypen-Gruppen:
- Kleinbetriebe
- Mittelbetriebe
- Großbetriebe
durch jeweils 5 natürliche Personen vertreten. Die HDF-Mitglieder haben per Online-Wahl folgende Personen für die Wahlperiode 2017 - 2019 als ihre Vertreter gewählt:
Kleinbetriebe
Die Gruppe der "Kleinbetriebe" mit bis zu 5 Leinwänden pro Kinobetrieb wird im Hauptausschuss vertreten durch:
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Mittelbetriebe
Die Gruppe der "Mittelbetriebe" mit mehr als 5 und aber nicht mehr als 100 Leinwänden pro Kinobetrieb wird im Hauptausschuss vertreten durch:
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Großbetriebe
Die Gruppe der "Großbetriebe" mit mehr als 100 Leinwänden pro Kinobetrieb wird im Hauptausschuss vertreten durch:
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