Informationsmaterial

In diesem Bereich finden Sie wichtiges, nach Alphabet geordnetes,
Informationsmaterial für Ihren Kinobetrieb

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Digitales Glossar

In unserem Digitalem Glossar haben wir viele Begrifflichkeiten und Abkürzungen der Branche mit Erklärung für Sie zusammengefasst.

Das Digitale Glossar können Sie hier [Downloaden]


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Härtefallreglung 2012 (Stand 24.04.2012)

Um bei Vorhandensein der Voraussetzungen in die Härtefall-Liste des Verbands der Filmverleiher e.V. (VdF) aufgenommen werden zu können, müssen die betreffenden Filmtheaterbetreiber bis zum 31. März 2012 beim VdF einen formlosen Antrag stellen. Diesem formlosen Antrag müssen die FFA-Jahreskontoauszüge 2011 aller Leinwände beigelegt werden. Hier noch einmal zur Erläuterung:

Hat der Filmtheaterbetreiber einen Jahres-Nettoumsatz pro Leinwand in Höhe von

  • bis zu Euro 79.439,25 [Härtefall-Liste „A“] - darf die Filmmiete um 6,9% reduziert
  • bis zu Euro 98.130,84 [Härtefall-Liste „B“] - darf die Filmmiete um 2,8% reduziert

werden. Die Vergünstigungen der Härtefallregelung sind davon abhängig, dass bei Mehrfachbesitz der Nettojahresumsatz aller Häuser zusammen nicht über 158.878,50 Euro liegen darf.

Generell fällt die Berechtigung zur Filmmietenreduzierung bei Filmeinsätzen zum Bundesstart weg! Nach einvernehmlicher Auffassung der AG Verleih/Theater sollten nur die in den Listen aufgeführten Filmtheater eine entsprechende Filmmietenermäßigung erhalten.

Die Härtefall-Listen geordnet nach Verleihbezirk (Stand 24.04.2012) finden Sie auf unserer Homepage im geschützten Mitgliederbereich unter Service l Vertragsmuster.


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Hausordnung für Kinos mit Haftungsbeschränkung

  • Hausordnung für Kinos (Sie müssen angemeldet sein, um dieses Dokument zu öffen)

 

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Jugendschutzgesetz (JuSchG)

  • Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder [Download]
  • Merkblätter zum Aushang im Kino [Download]
  • Parental Guidance-Regelung (FSK 12) finden Sie auf der Internetseite der FSK


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Jugendmedienschutz - Leitfaden für Anbieter von Websites

Im Dezember 2010 hatten wir im Ticker darüber berichtet, dass die seit über zwei Jahren diskutierte Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) wegen der Nichtzustimmung von NRW geplatzt ist und nicht wie geplant am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Der seit 2003 bestehende JMStV bleibt also weiterhin und unbefristet in Kraft. Der JMStV regelt den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien. Da Sie mit Ihren Homepages Anbieter von Telemedien sind, wird sich für Sie die Frage stellen, was Sie nun eigentlich tun bzw. nicht tun müssen, wenn Sie Ihre Angebote jugendschutzrechtskonform ausgestalten möchten. Im "Leitfaden für Anbieter von Websites" hat die FSK alle wesentlichen Informationen zum Jugendschutz im Internet zusammengefasst, welche Sie sich unter www.fsk.de/leitfadenanbieterwebsites ansehen und ausdrucken können. Von Interesse für die HDF-Mitglieder könnte vor allem auch das Angebot der FSK zur Übernahme der Funktion des Jugendschutzbeauftragten sein.

Im Leitfaden werden folgende Fragen beantwortet:

  • Was müssen Anbieter von Websites beachten?
  • Was können Anbieter von Websites freiwillig tun?
  • Welche Serviceleistungen bietet die FSK an?

Einen aktuellen Informations-Flyer können Sie sich hier downloaden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich gerne an die FSK wenden. Ihr Ansprechpartner ist Stefan Linz (linz@spio-fsk.de)

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Jugendarbeitsschutz


De-Minimis-Beihilfe

Steuerliche Handhabung von "De-minimis"-Beihilfe

Im Zusammenhang mit der Digitalisierungsförderung gab es im Rahmen der HDF-Regionalversammlung in München Fragen zu „De-minimis“-Beihilfen. Gern stellen wir Ihnen diesbezüglich die Verordnung 1998/2006 der EU-Kommission über „De-minimis“-Beihilfen sowie folgende Informationen zur Verfügung: 

  • Die Beihilfen dürfen einen Gesamtbetrag von 200.000,00 € innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen.
  • Es handelt sich dabei um die Steuerjahre, die für Ihr Unternehmen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland maßgebend sind.
  • Der Dreijahreszeitraum ist fließend mit der Folge, dass bei jeder Neubewilligung einer „De-minimis“-Beihilfe die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren gewährten Beihilfen festzustellen sind.
  • Abgestellt wird auf die im Steuerjahr gewährten Beihilfen, das heißt es kommt insoweit nicht auf den Zeitpunkt der Antragsstellung oder der Bewilligung an, sondern auf den tatsächlichen Zufluss der Mittel bei Ihnen.
  • Die am 01.01.2007 in Kraft gesetzte Verordnung ist derzeit gültig bis 31.12.2013.

Aus einer weiteren Veröffentlichung konnten noch folgende „Pflichten des Beihilfe-empfängers“ entnommen werden:

  • Bei Gewährung neuer „De-minimis“-Beihilfen sind alle in den letzten drei Jahren erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen anzugeben;
  • Die „De-minimis“-Bescheinigungen sind für 10 Jahre aufzubewahren;
  • Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind erteilte „De-minimis“-Bescheinigungen innerhalb einer Woche bzw. innerhalb der Ihnen gegenüber festgesetzten Frist vorzulegen.

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Spielkreislisten vom Verband der Filmverleiher e.V. (VdF)

In der 25. Gemeinsamen Sitzung der FFA-Kommission für Kopienförderung mit Vertretern/innen der Länderförderer vom 27. September 2011 wurde der Grundstein für eine neue Zuteilung der Förderorte in eine neue Spielkreiseinteilung gelegt. Alle zukünftigen geförderten Filme werden nach dem neuen 2 Wellensystem eingeteilt und eingesetzt.

Die bisherigen Dreiwellenmodelle werden umgestellt auf ein Zweiwellenmodell in allen Bundesländern.

Jede der zwei Wellen dauert in allen Spielkreisen jeweils zwei Wochen.

Nach der vierten Woche, also nach Abschluss der Auswertung in den beiden Wellen, verbleiben die geförderten Kopien bei den Verleihfirmen zur weiteren Disposition in den Förderkinos der jeweiligen Länder.

Sie erhalten eine erweiterte Information über den gemeldeten Stand der Digitalisierung der einzelnen Filmtheater. Vor dem Filmtheater wurde bei erfolgter Digitalisierung der Vermerk "3D" oder "2D" aufgenommen. Bitte teilen Sie dem Verband der Filmverleiher e.V. eventuell neu digitalisierte Filmtheater mit, damit die Einträge in der Liste aktualisiert werden können. Die aktuellen Spielkreiseinteilungen der Filme und die aktuellen Einteilungen der Orte in die Spielkreise finden Sie unten stehend.

Quelle: Verband der Filmverleiher e.V. 

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UEFA EURO 2012 Public-Screening-Lizenz Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rohübersetzung

  • Rohübersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Nur für HDF KINO-Mitglieder, bitte melden Sie sich an! Vielen Dank!

 

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Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Die Versammlungsstättenverordnung ist eine Angelegenheit auf Bundesländerebene, d.h. bisher hatte jedes Bundesland eine eigene VStättV; einige Bundesländer hatten gar keine und haben sich an anderen Bundesländern orientiert. Natürlich gibt es Bemühungen eine einheitliche VStättV für alle Bundesländer aufzustellen. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten. Vorerst können Sie nachfolgend die aktuellen VStättV herunterladen:

In Thüringen ist die MVStättV (Musterstättenverodnung) weder als Verordnung noch als Richtlinie umgesetzt worden. Im Genehmigungsverfahren wird den Bauordnungsämtern empfohlen, die MVStättV 2005 zur Ausübung ihres Ermessensspielraumes entsprechend anzuwenden. Thüringen plant, die MVStättV 2005 als Landesverordnung umzusetzen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage www.thueringen.de unter Baurecht.

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Weltkindertag im Kino

Am 20. September ist Weltkindertag - der Familientag im Kino, der für Spannung, Spiel und Spaß im Kino stehen soll.

Seit 1990 gibt es den „Weltkindertag im Kino“. Wir möchten den Kinos, die in Eigenregie die Aktion fortführen wollen, unterstützend zur Seite stehen und Vorlagen der Werbematerialien auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Sie Aktionsvorschläge und Argumentationshilfen ebenfalls hier herunterladen, die als Gestaltungs- und Marketinginstrumente für diesen Tag genutzt werden können.

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