Bundesweites Comeback der Kinos mit zahlreichen Neustarts für jeden Filmgeschmack

Berlin, 28. Juni 2021.

Am 1. Juli nimmt die Mehrheit der deutschen Kinos endlich wieder ihren Spielbetrieb auf. Der bereits im Mai angekündigte Termin war von allen Verbänden der Filmwirtschaft gemeinsam festgelegt worden, da neue Filme nur anlaufen können, wenn nahezu alle Spielstätten im Bundesgebiet geöffnet sind. Allerdings sind die  Auflagen, unter denen die Kinos öffnen dürfen, teilweise noch ungeklärt, intransparent oder nicht verhältnismäßig. Der HDF Kino appelliert daher an die Länder, hier noch bis zum 1. Juli nachzubessern.

In enger Abstimmung mit allen Verbänden der Kinobranche wurde bereits im Mai dieses Jahres der 1. Juli als Starttermin für die Wiedereröffnung der Kinos in Deutschland beschlossen. „Wir wollten sicher sein, dass wir sowohl im Hinblick auf das abnehmende Infektionsgeschehen als auch auf die Inbetriebnahme der Häuser und die Planung und Bewerbung neuer Filme einen für alle Bundesländer realistischen Zeitpunkt wählen“, sagt Christine Berg, Vorstand HDF KINO. „Jetzt können wir es kaum erwarten, wieder für unser Publikum da zu sein. Das Interesse der Menschen daran, Unterhaltung und Kultur in Gemeinschaft und außerhalb der eigenen vier Wände zu erleben, ist nach dieser langen Zwangspause enorm“, so Berg weiter. „Um so mehr freuen wir uns über die umfangreiche und vielfältige Startliste, die ein großartiges Programm für jeden Filmgeschmack bietet und damit einen tollen Auftakt für den Neustart der Kinos schafft.“

Eine große Herausforderung sieht Berg allerdings noch im Flickenteppich der uneinheitlichen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der einzelnen Länder. Der  HDF KINO appelliert daher an die Politik, die Auflagen aufgrund der weiter sinkenden Inzidenzen und nachweislich geringen Aerosolbelastung im Kino* noch einmal anzupassen und zu vereinheitlichen:

  1. Der Abstand soll überall nur einen freien Platz neben jedem besetzten Platz betragen.
  2. Der Verzehr am Platz muss überall erlaubt sein.
  3. Entsprechend darf es keine Maskenpflicht am Platz geben.
  4. Eine Beschränkung des Zugangs auf Geimpfte, Genesene und Getestete soll bei weiter fallenden Inzidenzen – wie teilweise bereits bei den Restaurants – aufgehoben werden.

* Atemluftstudie der Hermann-Rietschel-Instituts der TU Berlin zur Aerosolbelastung im Kino, durchgeführt Juli 2020